Sonderabfälle müssen fachgerecht entsorgt werden, da sie giftig für Mensch und Umwelt sind. Jegliche Sonderabfälle sollten separat, wenn möglich in der Originalverpackung, trocken und geschützt gelagert werden. Die verschiedenen Abfälle nicht mischen, denn es kann zu chemischen Reaktionen kommen. Gasflaschen mit CO2, Helium, Sauerstoff oder Acetylen müssen gesondert der kontrollierten Verwertung zugeführt werden.
Gehört hinein:
Gasflaschen gross, Heliumflaschen, Sauerstofflaschen, Acetylenflaschen, Kühlmittelgasflaschen.
Gehört nicht hinein:
Feuerlöscher, kleine Campinggasflaschen