Kühlgeräte bis 420 cm
Kühlgeräte werden in geschlossenen Anlagen behandelt. Diese Anlagen gewinnen die FCKW fast verlustfrei zurück. Anschliessend wird das Metall und die Kunststoffe von Fremdstoffen getrennt und verwertet. Die entnommenen FCKW gelangen in einen Sonderabfallöfen.
Gehört hinein:
Kühlgeräte, Kühlschränke, Food-Center, Kühlboxen mit Kompressoren, Gaskühlgeräte, Getränkespender gekühlt, Weinkühlgeräte, Kompressorgeräte, Gefriergeräte, Eismaschinen, Klimageräte, Klimaanlagen, Raumluftbehandeler, Luftentfeuchter, Tumbler mit Kompressoren jeweils mit Abmessungen bis 420 cm (Höhe + Breite+ Länge)
Gehört nicht hinein:
Telefone, Mobiltelefone, Unterhaltungselektronik (Fernseher, DVD-Player, etc.), Haushaltgrossgeräte (Waschmaschinen, Tumbler, Backöfen, etc.), Kleingeräte (Stabmixer, Bügeleisen, etc.), Kabel, Batterien, Akkumulatoren, Stecker, Haushaltkleingeräte